Höhere Sonderausgaben

20.05.2014

Alljährlich werden vom Gesetzgeber die Grenzen für Sozialversicherungen und Rentenprodukte angepasst. Teils individuell, teils automatisch. Im Fall der sogenannten Rürup-Rente (Basisrente) betrifft dies den Anteil der Vorsorgeaufwendungen, die man als Sonderausgaben bei der Einkommensteuererklärung geltend machen kann. Dieser erhöht sich im Jahr 2014 von 76 auf 78 Prozent und bezieht sich auf die Höchstbeträge von 20.000 Euro für Alleinstehende und 40.000 Euro für zusammen veranlagte Ehepaare bzw. eingetragene Lebenspartnerschaften. Dieses Jahr werden also 15.600 Euro für Alleinstehende und 31.200 Euro für zusammen veranlagte Ehepaare bzw. eingetragene Lebenspartnerschaften akzeptiert. Im Gegenzug für die bis 2025 jährlich um 2 Prozentpunkte steigende Absetzbarkeit der Rentenbeiträge als Sonderausgaben sind die späteren Rentenleistungen schrittweise bis 2040 mit seinem persönlichen Steuersatz voll zu versteuern. Wer also in diesem Jahr in Rente geht, hätte 68 Prozent der Leistungen zu versteuern. 2015 steigt der Wert auf 70 Prozent. Um überhaupt in den Genuss der staatlichen Förderung zu kommen, muss ein Rürup-Vertrag verschiedene, gesetzlich vorgeschriebene Voraussetzungen erfüllen. So ist es notwendig, dass eine lebenslange monatliche Leibrente zugesagt wird. Er darf also nicht in einer Summe oder in Teilen ausgezahlt werden. Die Auszahlungen dürfen erst mit Vollendung des 60. Lebensjahres erfolgen und der Vertrag muss staatlich zertifiziert sein. Rürup-Verträge bieten die Möglichkeit zu variablen Beitragszahlungen sowie zusätzlichen Risikoschutz, wie etwa eine Berufsunfähigkeitsversicherung oder Hinterbliebenenschutz in den Vertrag einzuschließen. Wichtig: Rürup-Verträge werden nicht als Vermögen bei der Bedürftigkeitsprüfung zum Bezug von Arbeitslosengeld II berücksichtigt. (Quelle CASMOS Media GmbH)

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Verwendung von Cookies
Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind notwendig während andere uns helfen, diese Website und Ihre Erfahrung zu verbessern. Sie akzeptieren unsere Cookies, wenn Sie fortfahren diese Webseite zu nutzen.

Cookie-Einstellungen
Hier finden Sie eine Übersicht über alle verwendeten Cookies und Skripte. Sie haben die Möglichkeit folgende Kategorien zu akzeptieren oder zu blockieren.
Immer akzeptieren
Notwendige Cookies sind für die ordnungsgemäße Funktion der Website erforderlich. Diese Kategorie enthält nur Cookies, die grundlegende Funktionen und Sicherheitsmerkmale der Website gewährleisten. Diese Cookies speichern keine persönlichen Informationen.
NameBeschreibung
PHPSESSID
Anbieter - Typ Cookie Laufzeit Session
Analytische Cookies werden verwendet, um zu verstehen, wie Besucher mit der Website interagieren. Diese Cookies helfen bei der Bereitstellung von Informationen zu Metriken wie Besucherzahl, Absprungrate, Ursprung oder ähnlichem.
NameBeschreibung
Performance Cookies sammeln Informationen darüber, wie Besucher eine Webseite nutzen. Beispielsweise welche Seiten Besucher wie häufig und wie lange besuchen, die Ladezeit der Website oder ob der Besucher Fehlermeldungen angezeigt bekommen. Alle Informationen, die diese Cookies sammeln, sind zusammengefasst und anonym - sie können keinen Besucher identifizieren.
NameBeschreibung
_ga
Anbieter Google Inc. Typ Cookie Laufzeit 2 Jahre
_gid
Anbieter Google Inc. Typ Cookie Laufzeit 24 Stunden
Marketing Cookies werden für Werbung verwendet, um Besuchern relevante Anzeigen und Marketingkampagnen bereitzustellen. Diese Cookies verfolgen Besucher auf verschiedenen Websites und sammeln Informationen, um angepasste Anzeigen bereitzustellen.
NameBeschreibung
NID
Anbieter Google Inc. Typ Cookie Laufzeit 24 Stunden
SID
Anbieter Google Inc. Typ Cookie Laufzeit 24 Stunden
Sonstige Cookies müssen noch analysiert werden und wurden noch in keiner Kategorie eingestuft.
NameBeschreibung